Der Rauchwarnmelder als Lebensretter
Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick
- für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
- alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden.