Dachschau
Dachschau nach Verkehrssicherungspflicht BGB § 823
Vorgaben des Gesetzgebers
Laut des Gesetzgebers ist der Eigentümer verpflichtet in sachlich gebotenen Abständen seine Bereiche zu kontrollieren.
Zu diesen Bereichen zählt allerdings auch das Dach – welches oftmals vergessen wird.
Dachschau auf Gebäudedächern
Schornsteine, Aufbauten und die generellen Dachflächen sind vor allem nach Stürmen nach Beschädigungen oder herumliegenden Gegenständen abgsucht und auf einen ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Auch hier sind Gefahren, die von gewissen Gegenständen ausgehen können, unerheblich.
Trotz guter Versicherung kann es bei groben Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zur teilweisen oder gesamten Einbüßung des Versicherungsschutez führen.
Der Schornsteinfeger als Helfer
Schornsteinfeger arbeiten hauptsächlich auf Dächern, weswegen sie alle Aspekte, die unter die Versicherungspflicht fallen, genau erkennen und protokollieren kann.
Die Dachschau kann innerhalb unserer normalen Tätigkeit erledigt werden, da die Kehr- und Überprüfungspflichtigen Anlagen jährlich betreten werden müssen.
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