Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gerne an: 08104 / 8 89 66 36.
Der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs („Verbrauchsausweis“).
- Erstellung auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
- Abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
- 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung
- Möglich ab Baujahr 1978 oder bei Gebäuden, die umfangreich saniert wurden.
Der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs („Bedarfsausweis“).
- Enthält eine objektive Aussage zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten
- Detaillierte Datenerfassung bei einem Vor-Ort-Termin
- 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung